aus der rückgrat-Ausgabe 2/1995

Jura-Studium nach der FH

- Ein Vortrag vom "Verein der aktiven A8 - Idealisten 1986 e. v. -

Am 26.04.95, einem Mittwoch, waren Mitglieder des " Vereines der aktiven A8-Idealisten e. V." an der FH, um den Abgängern Möglichkeiten aufzuzeigen, was sie nach dem Studium an der FH noch machen können.
Zum Übergang in die Arbeitswelt gibt es noch Alternativen, wie z.B. ein Jurastudium an der Uni Konstanz oder einen Wechsel zum PH-Studium.

Günther Bosch stellte zu Beginn den Verein vor:
Der Verein der aktiven A8-Idealisten besteht aus FHöV-Abgängern von 1988. Die Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gesetzt, Studenten und Abgängern - besonders in der jetzigen Situation - nach Möglichkeiten zu unterstützen und Alternativen aufzuzeigen, was man mit dieser Ausbildung alles innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes anfangen kann. Die Mitglieder seien auf den unterschiedlichten Arbeitsgebieten tätig und man wolle diese Erfahrungen den Abgängern zugänglich machen.
Ein Wehrmutstropfen am Anfang: Frau X. konnte ihren Vortrag über das PH-Studium nicht halten; sie war kurzfristig terminlich verhindert (O-Ton: Ja, ja, so isch des halt, wenn ma nebaher no was schaffa muaß!)
Von Seiten der Studenten waren auch nur wenige Vertreter da; die KWR - Übungsklausur war eben doch wichtiger.

Doch dann erzählte Herr Y., wie er zu Jurastudium kam:
Nach dem FH-Abschluß war er 2 Jahre in der öffentlichen Verwaltung tätig, als er sich zu fragen begann, ob er das sein ganzes Leben machen wolle. Bei einem Gespräch mit einem Freund sei man dann auf das Studium gekommen. Danach habe er einfach 1 Woche Urlaub genommen, sei in Konstanz in die Vorlesung gegangen - und habe sich dann einfach eingeschrieben.
Probleme gab es ein wenig auf seinem Amt. Seine Chefs wollten von der Möglichkeit, eines 4 jährigen unbezahlten Urlaubs nichts wissen ( obwohl es diese Möglichkeit gäbe), da er damit eine Stelle blockiere.
Da habe er dann um seine Entlassung gebeten.

Leicht sei es ihm aber ncht gefallen, schon allein aus finanzieller Sicht.
Er habe sich allerdings 60.000 DM ansparen können und das reiche für ein Studieum von 4 Jahren aus. Die Regelstudienzeit für Jura seien 7 Semester (also 3 1/2 Jahre) 4Jahre, das seien 48 Monate.
60.000 DM geteilt durch 48 Monate, das seinen 1.250 DM im Monat.
Da man für ein Studium mit ca. 1500 Dm im Monat rechnen müsse, hab ihm das ausgereicht.
Er betonte besonders, daß er es für ganz wichtig halte, daß die Finanzierung gesichert ist. Wenn man in den Semesterferien arbeiten müsse, oder nebenher jobben, brauche man nur länger.
Eine weitere Finanzierungshilfe sei seine Mutter gewesen, gibt er zu.
Aber auch andere Finanzierungsquellen stünden offen:
Zuerst einmal das BaföG. Hier könne es allerdings Probleme geben, da das Studieum die 2. Ausbildung sei. Da müsse sich aber jeder selber - individuell für sich - erkundigen.
Eine weitere Möglichkeit sei das Wohngeld. Da käme es dann u.a. auf die Höhe der Miete an. Sein Zimmer habe 700 Mark im Monat gekostet, das sei brutal teuer.
Als er dann Wohngeld beantragte, habe man sich auf dem Amt stur gestellt (O-Ton: Na, sie kriegat doch bestimmt nebaher no was!), er habe dann aber klar gemacht, daß er es auf eine Klage ankommen lassen würde. Und da das Sozialamt das Prozessrisiko trage ....

Das Studium bringe ja im Übrigen auch noch mehr, als einen höheren Abschluß!
Man lerne neue Leute kennen und über den Tellerrand hinauszublicken.
Außerdem habe man als FH-Absolvent gewisse Vorteile.

  1. man sei älter als die meisten "normalen" Studenten,
  2. man habe schon eine Ausbildung, die sich mit Recht befaßt.
    Die meisten Studenten bräuchten alleine 2-3 Semester um überhaupt zu wissen, wie man ein Gesetz richtig liest.
  3. In der FH lerne man, wie man z.B. einen VA erlässt, und wann.
    An der Uni lerne man, warum, warum gerade so und wie man ihn am besten kippen kann. Also ein bißchen mehr Hintergründe.
  4. Als FH-Absolvent könne man sich gleich ins 2. Semester imatrikulieren. Das umgehe den NC und man spare 1 Semester.

Tip: Man solle sich die Themen für die Hausarbeiten des 1. Semesters schon vorher holen und zu hause schreiben (das sei durchaus drin) und dann gleich am 1. Tag abgeben. Dann könne man sich auf das 2. Semester konzentrieren.

Man merkte richtig, wie begeistert Herr Y. von seinem Studium ist.
Er sei jetzt 32 Jahre alt und in etwa 1 Jahr mit seinem Referendariat fertig.
Er habe es nicht bereut, mit dem Studium angefangen zu haben, auch wenn es manchmal hart war. Man müsse sich halt auf seinen Hintern setzen; es sei aber machbar.
Er gab allerdings auch zu, daß er es nicht angefangen hätte, wenn er damals gewußt hätte, was auf ihn zukommt; obwohl er es jetzt jederzeit wieder machen würde.
Unterlegt hatte er seinen Vortrag mit Folien, die unten mit abgedruckt sind.

Er könne das Jurastudium für alle, die ein bischen was auf dem Kasten haben, sich für Recht interessieren, über den Tellerrand hinausschauen und ihren Horizont erweitern wollen, nur empfehlen.


Studiumsübersicht:

A:									Semesteranzahl

Studium								Min		Max



"Vorstudium":	1. kleiner ÖR-Schein			"		"

			2. kleiner StrafR-Schein		2		3

			3. kleiner BGB-Schein		"		"



"Hauptstudium": 4. großer StrafR-Schein		"		"

			 5. großer ÖR-Schein			2		2

			 6. großer BGB-Schein		"		"

			(7. Seminarschein)			"		"

			 8. Prüfungsvorbereitung

				Examination/Repetition	2		3



Prüfung + Wartezeit						1		1

									7		9



1 Schein = eine bestandene Hausarbeit 

		+ eine bestandene Klausur (2 Std.) pro Semester.



Sommersemester:	Mitte April - Mitte Juli	3 Monate

Wintersemester:		Mitte Oktober - Mitte Feb.	4 Monate.



Prüfung:	3 Zivilklausuren

		2 Strafrechtsklausuren

		2 öffentlichrechtliche Klausuren

			=> je 5 Stunden.



B.:

Vorbereitungsdienst = Referendariat



	Zivilstation: 				6 Monate

	Strafstation.				4 Monate

	Verwaltungsstation:			5 1/2 Monate

	Rechtsanwalt:				4 Monate + Examen

	Wahlstation				4 1/2 Monate

							" Jahre



1-2 Tage pro Woche arbeiten

1 Tag Vorlesungca. 1.700 netto/Monat

+ 580,- DM Nebentätigkeit



C.:

Promotion								1 1/2 Jahre

								==============

									7 Jahre





Vorlesungen



Deliktsrecht 	2 Stunden		Strafrecht AT	5 Stunden

Vertragsrecht I	4 Stunden		Strafrecht BT	4 Stunden

Vertragsrecht II	4 Stunden		StrafprozessR	3 Stunden

ges. Schuldvh	2 Stunden

Sachenrecht	4 Stunden

Erbrecht		2 Stunden		HandelsR		2 Stunden

FamilienR		2 Stunden		GesellschaftsR	4 Stunden

ZPO-Recht	4 Stunden		freiw. Gerichtsb. 2 Stunden





Europarecht	2 Stunden

StaatsR I		4 Stunden			6 Hausarbeiten

StaatsR II		4 Stunden

AVR			4 Stunden			Seminararbeit

KommunalR	2 Stunden

Baurecht		2 Stunden

Polizeirecht	2 Stunden

Verw-ProzessR	3 Stunden



Arbeitsgemeinschaften 	ca. 	12 Stunden

Übungen = Klausuren 	ca. 	12 Stunden



Dazu kommen Examinationen = Wiederholungen am Fall

				= Prüfungsvorbereitungen.

Ach übrigens:
Ein weiterer Vorteil für uns ist, daß sich die "normalen" Juristen nicht gerne an das öffentliche Recht wagen; das "ist ihnen suspekt und blicken tun sie´s auch nicht, nicht einmal die "Fertigstudierten". (O-Ton)"

Also, dann viel Spaß

Lutz N/94