aus der rückgrat-Ausgabe 2/1995

Fachbereich VI

Aufsichtsarbeiten

Im Fachbereich VI wurden im April 1995 in den Studienabschnitten 1 und 2 (S1 / S2) die Aufsichtsarbeiten in den Fächern Verwaltungslehre, öffentliches Dienstrecht, staatliches Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, BGB und Liegenschaftswesen geschrieben. Dies sind keine Zwischenprüfungen (denn die gibt es zusätzlich noch im S1), sondern eher mit Übungsklausuren vergleichbar, die aber förmlich beaufsichtigt werden. Außerdem zählen ihre Ergebnisse zu immerhin 25 % bei der Note für die Staatsprüfung mit.

Im S1 werden - wegen den Zwischenprüfungen - ebenso wie im S2 - wegen den Staatsprüfungen - nur eine Serie von Aufsichtsarbeiten verlangt. Der S2 muß dagegen zweimal im Studienjahr Aufsichtsarbeiten schreiben. Aus den Ergebnissen der drei Serien von Aufsichtsarbeiten im S2 und im S3 und sonstigen Benotungen der Studenten wird ein für die Staatsprüfung zu 25% zählendes arithmetisches Mittel gebildet.